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Pflegehelfer/in, Betreuungskraft in Pflegeheimen und Haushaltsassistenz für die Pflege

Die Seminarteile „Pflegehelfer/in“ und „Betreuungskraft“ werden in Vollzeit und Teilzeit als Kombination angeboten. Einzelbelegung ist in Teilzeit möglich.

 

Maßnahmeinhalte

Pflegehelfer/in ( 200 Stunden Theorie )

Grundlagen für das Tätigkeitsfeld
Grundpflege
Erste Hilfe
Pflegedokumentation
Palliativ- und Sterbebegleitung
Berufs- und Rechtskunde
Krankheitslehre

Betreuungskraft ( 200 Stunden Theorie )

Grundkenntnisse über Erkrankungen/geistige Behinderungen: Erscheinungsformen und Behandlungsmöglichkeiten
Kommunikation und Interaktion mit Demenzkranken, psychisch Kranken und geistig Behinderten
Grundkenntnisse der Pflege und Hygiene
Rechtskunde
Erste Hilfe
Hauswirtschaft und Ernährungslehre
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung mit Demenzkranken
Bewegung mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung

Haushaltsassistenz ( 140 Stunden Theorie )

Betreuung / Begleitung von hilfe- und pflegbedürftigen Menschen
Orientierung zu den Einsatzfeldern
Haushaltsführung
Erste Hilfe
Abschlusskolloquium

Bewerbertraining (für alle, 20 Stunden )

Telefonische Bewerbung
Schriftliche Bewerbung
Vorstellungsgespräch

Betriebliches Praktikum ( für alle, 40 bis 180 Stunden )

Zur Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse

 

 

Aktuelle Termine:

Start  05.07.2010

Start  13.09.2010

Beginn der Maßnahme " Betreuungskraft in Pflegeheimen Teilzeit " in Altenkirchen  

Start  16.08.2010

Beginn der Maßnahme " Pflegehilfe, Betreuungskraft und Haushaltsassistenz in Vollzeit " in Montabaur

 

Beratung

Unser Teamleiter beantwortet im Vorfeld des Seminars gerne Ihre Fragen persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Es berät Sie:

Robert Schüler

Telefon: 02602 - 9065020;

E-Mail: schueler@isb.de

 

Finanzierung

In Absprache mit ihrer/m zuständigen ArbeitsvermittlerIn.
Eine Förderung ist über einen Bildungsgutschein oder im Rahmen des Förderprogramms WeGebAU möglich.

 

Maßnahmeabschluss

Jede/r TeilnehmerIn erhält ein Teilnahmezertifikat, in welchem die Inhalte der Qualifizierung benannt sind.
Für den Bereich „Betreuungskraft“ wird ein Zertifikat nach den Richtlinien § 87 b Abs. 3 SGB XI ausgestellt.

 

 

 

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