Pflegehelfer/in, Betreuungskraft in Pflegeheimen und Haushaltsassistenz für die Pflege
Die Seminarteile „Pflegehelfer/in“ und „Betreuungskraft“ werden in Vollzeit und Teilzeit als Kombination angeboten. Einzelbelegung ist in Teilzeit möglich.
Maßnahmeinhalte
Pflegehelfer/in ( 200 Stunden Theorie )
Grundlagen für das Tätigkeitsfeld
Grundpflege
Erste Hilfe
Pflegedokumentation
Palliativ- und Sterbebegleitung
Berufs- und Rechtskunde
Krankheitslehre
Betreuungskraft ( 200 Stunden Theorie )
Grundkenntnisse über Erkrankungen/geistige Behinderungen: Erscheinungsformen und Behandlungsmöglichkeiten
Kommunikation und Interaktion mit Demenzkranken, psychisch Kranken und geistig Behinderten
Grundkenntnisse der Pflege und Hygiene
Rechtskunde
Erste Hilfe
Hauswirtschaft und Ernährungslehre
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung mit Demenzkranken
Bewegung mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung
Haushaltsassistenz ( 140 Stunden Theorie )
Betreuung / Begleitung von hilfe- und pflegbedürftigen Menschen
Orientierung zu den Einsatzfeldern
Haushaltsführung
Erste Hilfe
Abschlusskolloquium
Bewerbertraining (für alle, 20 Stunden )
Telefonische Bewerbung
Schriftliche Bewerbung
Vorstellungsgespräch
Betriebliches Praktikum ( für alle, 40 bis 180 Stunden )
Zur Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse
|
Aktuelle Termine:
Start 05.07.2010
Start 13.09.2010
Beginn der Maßnahme " Betreuungskraft in Pflegeheimen Teilzeit " in Altenkirchen
Start 16.08.2010
Beginn der Maßnahme " Pflegehilfe, Betreuungskraft und Haushaltsassistenz in Vollzeit " in Montabaur
Beratung
Unser Teamleiter beantwortet im Vorfeld des Seminars gerne Ihre Fragen persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Es berät Sie:
Robert Schüler
Telefon: 02602 - 9065020;
E-Mail: schueler@isb.de
Finanzierung
In Absprache mit ihrer/m zuständigen ArbeitsvermittlerIn.
Eine Förderung ist über einen Bildungsgutschein oder im Rahmen des Förderprogramms WeGebAU möglich.
Maßnahmeabschluss
Jede/r TeilnehmerIn erhält ein Teilnahmezertifikat, in welchem die Inhalte der Qualifizierung benannt sind.
Für den Bereich „Betreuungskraft“ wird ein Zertifikat nach den Richtlinien § 87 b Abs. 3 SGB XI ausgestellt.
> zurück |